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Eine Leseprobe aus:
Skandal um nichts
(Walter Kiefl)
Der Monokini und die Befreiung des Körpers (S.52 - 56)
... Wenn auch etwa ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert im Zusammenhang
mit Aufklärung, Industrialisierung, Säkularisierung, Liberalisierung
und Modernisierung, der Entdeckung der Natur, der bürgerlichen
Reformbewegung des späten 19. Jahrhunderts,, des Massensports
usw. die Leibfeindlichkeit wieder abnahm, hatte das Baden doch seinen
lustbetonten geselligen Charakter auf lange Zeit eingebüßt.
Hygienische und gesundheitliche Gründe sowie das neue Motiv
der Körperertüchtigung reichten aber aus, um zuerst Kur-,
Heil- und Seebäder und später Frei- und Hallenbäder
einzurichten, wobei für letztere die Förderung des Schwimmsports
im Vordergrund stand (*115). Reformer wie der "Turnvater"
Ludwig Jahn (1778-1852) oder der Tuberkulosebekämpfer Robert
Koch (1843-1910) haben wiederholt auf den gesundheitlichen Wert
der Bewegung im Freien einschließlich des Schwimmens hingewiesen.
Somit füllten sich die Strände, und mit der Öffentlichkeit
des Badens kamen auch Schicklichkeitsgebote und Verhüllungszwang
auf. Vielfach durfte nur - wie heute in islamischen Ländern
- nach Geschlechtern getrennt gebadet werden. Eine andere Möglichkeit,
den Erfordernissen der Moral beim Baden zu genügen, war die
Badeschaluppe (1794 zum ersten mal in Deutschland) oder der 1753
in England von Benjamin Beale erfundene geschlossene Badekarren:
Während der Fahrt kleidete man sich aus und öffnete, nachdem
der Karren an einer seichten Stelle in Ufernähe zum Stillstand
gekommen und der Badeschirm heruntergelassen war, die hintere Tür,
um unbekleidet (und "unsichtbar") über eine hölzerne
Treppe ins Meer zu steigen. Anschließend stieg man in den
Karren zurück, ließ sich vom (natürlich stets gleichgeschlechtlichen)
Badepersonal (*116), beim Abtrocknen und Ankleiden behilflich sein
und ans Ufer zurückfahren (*117).
Die einfachste Alternative der Vermeidung von Blicken auf "unanständige"
Körperpartien beim Schwimmen war jedoch die "Erfindung"
der Badekleidung. Vorläufer waren 1734 in Baden bei Wien getragene
Damenbadehemden mit bleieingefassten Säumen zur Verhinderung
des "Aufschwimmens". Georg Christoph Lichtenberg berichtet
1775 von mietbaren Badeanzügen in den englischen Seebädern.
Obgleich die zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufkommenden Damenbadeanzüge
(eng anliegende Haube aus Wachstuch, Hose, Kittel aus schwarzem
Wollstoff, dicke Badeschuhe) bereits von Zeitgenossinnen als "sehr
garstig" empfunden wurden, änderte sich nichts wesentliches
daran: Beinkleid und vorn durchgeknöpfte gegürtete Bluse,
unter der stets ein Mieder getragen wurde, blieben bis in die 80er
Jahre Grundbestandteile des Badekostüms. Als Materialien wurden
feste Stoffe, vor allem in gedeckten Farben gehaltene Flanelle bevorzugt,
die langsam trockneten und nur bedingt wasser- und sonnenbeständig
waren (*119).
Innerhalb von Jahrzehnten rutschten dann die Säume - begleitet
vom Gezeter der Tugendwächter, die sich natürlich auch
über die Ende des Jahrhunderst aufkommenden Familienbäder
entrüsteten - immer höher. Noch 1914 wurden am Strand
von Brighton Beach (bei New York) drei junge Frauen verhaftet; zwei
davon, weil sie ihre beinlangen schwarzen Strümpfe ausgezogen
hatten, um den Sand auszuschütteln, und die dritte, weil sie
statt der schwarzen "aufreizende" weiße Strümpfe
trug (*120). Vor dem Hintergrund der lustfeindlichen bürgerlichen
Moral, die jede Enthüllung oder auch nur Betonung des Körpers
in der Öffentlichkeit mit einem Tabu belegte, musste die gerade
(noch) gestattete Freizügigkeit beim Baden von einer starken
erotischen Aufladung begleitet sein, wovon die damalige populäre
Bildkunst reichlich Zeugnis ablegt. So verwundert es auch nicht,
dass 1875 am Strand von Burg (auf Fehmarn) ein "lustwandelndes
Honoratioren-Ehepaar mit zwei konfirmierten Töchtern"
beim Anblick einer dort barbusig badenden "schwarzhaarigen
glutäugigen Brasilianerin" sofort die Polizei alarmierte.
Als diese eintraf, hatte sich bereits eine dichte Menschenmenge
gebildet, die sich diesen sensationellen Anblick nicht entgehen
lassen wollte (*121).
Im Laufe der Zeit erfuhren die praktischen Belange der Badenden
mehr Berücksichtigung: zunehmend fanden Baumwollstoffe Verwendung,
die Stoffmassen der Anzüge schrumpften, die Hosenbeine wurden
kürzer, die Mode insgesamt vielfältiger und differenzierter,
Arme blieben unbedeckt, Halsausschnitte wurden modern und schließlich
bekam auch der Rücken einen tiefen Ausschnitt. Dabei gab es
jedoch auch immer wieder Rückschritte. So wurde z.B. 1909 in
München der kürzer gewordenen Badekleidung der Kampf angesagt.
Männer und Frauen durften nur noch in züchtigen hochgeschlossenen
Trikots ins Wasser steigen, und an allen "Gefahrenquellen"
wurden die Geschlechter getrennt (*122).
Mit dem ersten Weltkrieg und dem im Zusammenhang damit stehenden
Wandel vieler überkommener Moralvorstellungen kam es zu einem
nachhaltigen Liberalisierungsschub. In den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts
übernahmen die Frauen die einteiligen und unversteiften Schwimmanzüge
der Männer (*123) und Mitte des Jahrzehnts tauchten vereinzelt
die ersten zweiteiligen Damenbadeanzüge auf (*124), die allerdings
noch wenig Ähnlichkeit mit den heutigen Bikinis hatten. Anfang
der 30er Jahre kamen farbige Einteiler in Mode. Zugunsten einer
größeren Bewegungsfreiheit hatte man 1928 damit begonnen,
die Trikots in der Taille, an den Achseln und im Rücken auszuschneiden.
Dies sowie das als "unmoralisch" empfundene Verhalten
in den Strand- und Familienbädern rief die Sittenwächter
auf den Plan. So hieß es z.B. in einer katholischen Streitschrift
von 1930: "Das Gros im wilden Strandbad sitzt, liegt, wälzt
sich und lungert herum, gähnt die Welt an und lässt sich
von der Sonne schlapp und heiß brennen - eine Gesamtsituation,
die fraglos die beste natürliche Voraussetzung bietet für
ein moralisches Sichgehenlassen, für schmutzige Phantasien
und Begierden, genährt durch den Freimut des Strandbadverkehrs."
(*125). Der 1932 angeordnete "Zwickel-Erlass" des preußischen
Innenministers richtete sich gegen die "ausufernde Freizügigkeit"
bei der Badekleidung und legte genau fest, wieviel ein Badeanzug
zu bedecken hatte (*126). Obwohl §2 dieser "Bade-Polizeiverordnung"
besagte, dass Frauen nur mit einem Brust und Leib auf der Vorderseite
des Körpers bedeckenden Badeanzug öffentlich baden durften,
ließ sich die weitere Lockerung damit nicht lange aufhalten,
und viele fragten sich besorgt oder erwartungsvoll
wo die Enthüllung enden sollte. Mit Ausnahme der Naturisten
bestand jedoch ein Konsens darüber, dass die primären
und sekundären Geschlechtsmerkmale weiterhin verborgen bleiben
sollten.
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